Vorbereitende Buchhaltung
Vorbereitende Finanzbuchhaltung für das Steuerbüro
- Angebots- und Rechnungsstellung nach Ihren Vorgaben
- Zahlungsverkehr mit Mahnwesen
- Überwachung der Zahlungsein- und Ausgänge-Recherchearbeiten u.v.m
Sortieren, Ordnen & Ablegen von Belegen
(Einnahmen, Ausgaben, Kassenbelege, Bankunterlagen)
Kontieren nach Vorgabe
(Buchung auf Konten nach Anweisung des Auftraggebers oder Steuerberaters)
Erfassen laufender Geschäftsvorfälle
z. B.:
- Erfassen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Kassenbuch führen
- Erfassen (Abtippen) von Bankbewegungen
Laufende Lohnunterlagen vorbereiten
(ohne Berechnung oder Beratung)
Digitalisieren von Belegen
Scannen, Archivieren, Upload in Buchhaltungsprogramme
Übermittlung der Unterlagen an den Steuerberater
Vorbereitung und Zusammenstellung der Daten
Datenpflege in Buchhaltungssoftware
(z. B. Lexoffice, Datev nach Vorgabe)
📊 Vorbereitende Buchhaltung
(gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – keine steuerliche Beratung)
Nach § 6 Nr. 3 StBerG (Steuerberatungsgesetz)
darf die vorbereitende Buchhaltung von Büroservices ohne Steuerberaterzulassung erbracht werden. Dazu gehören ausschließlich mechanische und organisatorische Tätigkeiten.
Alle Unterlagen werden professionell vorbereitet und zur finalen Bearbeitung an deinen Steuerberater oder direkt an Sie übergeben.
Wir bitten keine Steuerliche- oder Rechtliche Beratung an.