Vorbereitende Buchhaltung

Vorbereitende Finanzbuchhaltung für das Steuerbüro


- Angebots- und Rechnungsstellung nach Ihren Vorgaben

- Zahlungsverkehr mit Mahnwesen

- Überwachung der Zahlungsein- und Ausgänge-Recherchearbeiten u.v.m


Sortieren, Ordnen & Ablegen von Belegen
(Einnahmen, Ausgaben, Kassenbelege, Bankunterlagen)

Kontieren nach Vorgabe
(Buchung auf Konten nach Anweisung des Auftraggebers oder Steuerberaters)

Erfassen laufender Geschäftsvorfälle
z. B.:

  • Erfassen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kassenbuch führen
  • Erfassen (Abtippen) von Bankbewegungen

Laufende Lohnunterlagen vorbereiten
(ohne Berechnung oder Beratung)

Digitalisieren von Belegen
Scannen, Archivieren, Upload in Buchhaltungsprogramme

Übermittlung der Unterlagen an den Steuerberater

 Vorbereitung und Zusammenstellung der Daten

Datenpflege in Buchhaltungssoftware
(z. B. Lexoffice, Datev nach Vorgabe)

📊 Vorbereitende Buchhaltung

(gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – keine steuerliche Beratung)

 Nach § 6 Nr. 3 StBerG (Steuerberatungsgesetz)
darf die vorbereitende Buchhaltung von Büroservices ohne Steuerberaterzulassung erbracht werden. Dazu gehören ausschließlich mechanische und organisatorische Tätigkeiten.


Alle Unterlagen werden professionell vorbereitet und zur finalen Bearbeitung an deinen Steuerberater  oder direkt an Sie übergeben. 

Wir bitten keine Steuerliche- oder Rechtliche Beratung an.